„Nicht jene, die streiten,
sind zu fürchten, sondern jene, die ausweichen.“

Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach

Willkommen

zur Ombudsstelle

Die Ombudsstelle ist seit 2008 die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden von Anlegern im Zusammenhang mit Ihren Beteiligungen an geschlossenen Investmentvermögen und geschlossenen Fonds. Als unabhängige Instanz helfen wir Anlegern fair, neutral und kostenfrei, etwaige Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.

Zum 1. Februar 2017 wurde die Ombudsstelle durch das Bundesamt für Justiz als private Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt.

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Über uns

Die Ombudsstelle hat im Jahr 2008 ihre Arbeit unter dem Namen „Ombudsstelle Geschlossene Fonds“ aufgenommen. Seitdem haben wir über 1000 Schlichtungsverfahren bearbeitet und in zahlreichen Fällen erfolgreich eine Verständigung zwischen Anlegern geschlossener Fonds, den Anbietern und den Fondsgesellschaften selbst erreicht.

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Das Ombudsverfahren

Das Ombudsverfahren wird durch Ihren Schlichtungsantrag eingeleitet und durchläuft verschieden Stadien. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie, wie das Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen Schlichtungsantrag bei uns einreichen können.

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